ドイツ法律略語辞典(第5版)<br>Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache (5., neubearb. u. erw. Aufl. 2003. XVI, 646 S. 23 cm)

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ドイツ法律略語辞典(第5版)
Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache (5., neubearb. u. erw. Aufl. 2003. XVI, 646 S. 23 cm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 646 S.
  • 商品コード 9783899490268

基本説明

Publication delayed (Originally scheduled in November 2002).
"de Gruyter Handbuch"

Description


(Text)
In keiner Disziplin wird soviel mit Abkürzungen gearbeitet wie in der Rechtswissenschaft. Es gibt kaum einen juristischen Text, der nicht eine Abkürzung enthielte. Der Jurist muss stets wissen, was sie bedeutet, und er muss auch richtig zitieren. Jedoch kann niemand bei dem weitverzweigten Gebiet der Rechtswissenschaft alle Abkürzungen kennen. Seit dem Erscheinen der ersten Auflage von 1957 leistet das "Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache" wertvolle und unverzichtbare Hilfestellung bei der Entschlüsselung. Nun erscheint das gebräuchlichste Standardwerk für Abkürzungen aus allen Gebieten der Rechtswissenschaft in völlig neu bearbeiteter 5. Auflage. Seit der vor acht Jahren erschienenen Vorauflage hat sich die Menge offizieller Abkürzungen, wie sie Gesetzgeber, Verwaltungsbehörden in Bund und Ländern sowie Verleger und Herausgeber von Zeitschriften, Kommentaren, Sammelwerken und Entscheidungssammlungen festgelegt haben, immens vermehrt. Insbesondere die kontinuierlich sich fortentwickelnden Landesgesetzgebungen in den neuen Bundesländern, aber auch zahlreiche Neugründungen von juristischen Fachzeitschriften machten eine umfassende Neubearbeitung erforderlich. Mit der Aufgabe dieser Neubearbeitung hat der Verlag sich entschlossen, das vormals in zwei Fassungen verlegte Werk (eine Hauptausgabe und eine Studienausgabe mit Teilauszügen aus der Haupausgabe) nur noch in einer Gesamtausgabe vorzulegen. Um auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Benutzer weiterhin einzugehen, gibt es nunmehr eine gebundene Bibliotheksausgabe sowie eine broschierte Ausgabe. Die Neubearbeitung wird erstmals von Cornelie Butz besorgt, die das einst von Hildebert Kirchner begründete Standardwerk nun fortführt.