Grundstrukturen des Europäischen Deliktsrechts : Beitr. d. Sitzung d. privatrechtlichen Sektion d. Dtsch. Gesellschaft f. Rechtsvergleichung am 21. September 2001 in Hamburg. Mit Beitr. in engl. Sprache (Arbeiten zur Rechtsvergleichung Bd.204) (2003. 343 S. 23 cm)

Grundstrukturen des Europäischen Deliktsrechts : Beitr. d. Sitzung d. privatrechtlichen Sektion d. Dtsch. Gesellschaft f. Rechtsvergleichung am 21. September 2001 in Hamburg. Mit Beitr. in engl. Sprache (Arbeiten zur Rechtsvergleichung Bd.204) (2003. 343 S. 23 cm)

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Description


(Text)
Das außervertragliche Haftungsrecht ist nach dem Vertragsrecht das zweite große Rechtsgebiet im Bereich des Privatrechts, das gegenwärtig von dem Wunsch nach einer Harmonisierung der einschlägigen Rechtsregeln erfasst wird. Eine derartige Rechtsharmonisierung erfordert freilich zunächst einmal einen breiten wissenschaftlichen Grundlagendialog.
Nicht nur zwischen dem englischen law of torts einerseits und den kontinentaleuropäischen Deliktsrechten andererseits, sondern gerade auch unter den letzteren scheinen signifikante Unterschiede zu bestehen. Am berühmtesten ist der Gegensatz zwischen Generalklausel und Enumerationsprinzip. Ist es damit überhaupt möglich, ein gemeineuropäisches Deliktsrecht etwa im Sinne eines "Restatement" oder eines "common core" zu konzipieren? Oder erfordert die Harmonisierung hier ein kreativeres Vorgehen als im Bereich des Vertragsrechts? Liegt in der Herausforderung eines europäischen Deliktsrechts zugleich die Chance eines Neuanfangs? Und wie könnte dieser Neuanfang aussehen? Welche Rolle spielen rechtshistorische und rechtsvergleichende Erfahrungen, und was lehrt die ökonomische Sicht der Dinge? Welche Rolle spielt heute der Verschuldensgrundsatz? Bedarf es eines zweispurig konzipierten Haftungsrechts, das zwischen Verschuldens- und Gefährdungshaftung einen prinzipiellen Unterschied sieht oder bestehen hier fließende Übergänge? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der hier veröffentlichten Beiträge international renommierter Autoren.