Verschlüsselung und Innere Sicherheit : Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines Verschlüsselungsverbots bei elektronischer Datenkommunikation. Diss. Univ. Trier (DuD-Fachbeiträge) (2003. x, 171 S. X, 171 S. 210 mm)

Verschlüsselung und Innere Sicherheit : Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines Verschlüsselungsverbots bei elektronischer Datenkommunikation. Diss. Univ. Trier (DuD-Fachbeiträge) (2003. x, 171 S. X, 171 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 181 p.
  • 言語 GER
  • 商品コード 9783824421701
  • DDC分類 005

Full Description

Christian Meyn untersucht, wie sich das Bedurfnis nach Sicherheit vor Kriminalitat und Terrorismus mit der verlasslichen Nutzung offener Netze vereinbaren lasst. Er zeigt, dass ein Verschlusselungsverbot bei der Kommunikation im Internet nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist.

Contents

Einführung.- I. Technische Ausgangslage.- A) Internet und Internet-Dienste.- B) Datensicherheit durch Verschlüsselung.- C) Einsatz von Verschlüsselungsverfahren.- D) Andere Möglichkeiten des Abhörens.- E) Zusammenfassung.- II. Interessenlage.- A) Gründe für Verschlüsselung.- B) Gründe für eine Beschränkung des Einsatzes von Verschlüsselungsverfahren.- C) Praktische Konkordanz als Königsweg?.- III. Rechtliche Regelungsmöglichkeiten.- A) Keine Beschränkung der Verschlüsselung.- B) Staatliche Reglementierung der Verschlüsselung.- C) Umgehungsmöglichkeiten.- D) Zusammenfassung und Präzisierung des Untersuchungsgegenstands.- IV. Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Art. 10I GG.- A) Einführung.- B) Elektronische Datenkommunikation als Gegenstand des Art. 10I GG.- C) Verschlüsselte Daten als Gegenstand des Art. 10I GG.- D) Keine Erstreckung des Schutzbereichs auf den Verschlüsselungsvorgang.- E) Weite Auslegung des Schutzbereichs?.- F) Recht auf Versand verschlüsselter Daten aus Art 10I GG?.- G) Zusammenfassung.- V. Kommunikationsfreiheit, Art. 5I GG.- A) Einführung.- B) Schutz des Kommunikationsprozesses durch Art. 5I GG.- C) Verschlüsselungsverbot als Eingriff in den Schutzbereich von Art. 5I1 GG.- D) Beschränkbarkeit von Art. 5I1 GG.- VI. Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2I i. V. m. Art. 1I GG.- VII. Thesen.