Description
(Text)
Das Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland ist auch in seiner nun vollendeten 3. Auflage ein für Verfassungspraxis und Wissenschaft unentbehrliches Nachschlagewerk. Sein Ziel ist es, die Verfassung als Grundlage, Anstoß und Maßstab für die Entwicklung des Verfassungsstaates zu verstehen und zu deuten. Globalisierung und Europäisierung steigern die Bedeutung des Staatsrechts und die Herausforderungen an die Staatsrechtslehre. Das Handbuch widmet sich daher auch der Aufgabe, das Recht der Staatengemeinschaft vom Staatsrecht her zu verstehen und mit dieser Perspektive einen Beitrag zur Erkenntnis des Völker- und des Europarechts zu leisten.In 13 seit 2003 vorgelegten Bänden beleuchten 193 beteiligte Autoren in 283 Kapiteln alle Facetten des Staats- und Verfassungsrechts, die in dem Gesamtregisterband XIII durch ein Personen-, ein Gesetzesregister und ein ausführliches Stichwortverzeichnis übersichtlich erschlossen werden.
(Review)
ubel ist angebracht! Der 'Isensee/Kirchhof', der summa summarum zu gut ist, als dass er es sich leisten könnte, von der Zeit überholt zu werden ... erscheint in der 3. Auflage. Prof. Dr. Horst Sendler in: Deutsches Verwaltungsblatt 1/2004 Das Unternehmen ist gewaltig, und dass nunmehr die dritte Auflage im Gange ist, belegt seinen Erfolg und zugleich das Ausmaß der zwischenzeitlichen Mutationen der Verfassung und ihres Verständnisses. Prof. Dr. Christian Pestalozz in: NJW Neue Juristische Wochenschrift 29/2006 Etwas zum Lobe dieser vorzüglichen Edition zu sagen, die zu den herausragenden Werken der staats- und verfassungsrechtlichen Literatur gehört, hieße Eulen nach Athen tragen. ... Dem Niveau des Handbuchs entspricht die an den Vorauflagen bewährte Sorgfalt und ebenso die gediegene Ausstattung, die der renommierte Verlag der Publikation angedeihen lässt. Rudolf Wassermann in: Recht und Politik 2/2006 Die Ausstattung der Bände ist vortrefflich. Das Handbuch ist unverzichtbarfür jede wissenschaftliche Bibliothek, die sich - wenn auch nur am Rande - mit dem Staat beschäftigt, und für jede Gerichtsbibiothek. Es stellt eine Zierde dar für jede Anwaltskanzlei, die etwas auf sich hält. Prof. Dr. Hans-Werner Laubinger, Mainz in: Verwaltungsblätter Baden-Württemberg 4/2006
(Author portrait)
Prof. Dr. Dr. h.c. Josef Isensee ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof ist Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.