Full Description
Artikel 5 (f) der Rassendiskriminierungskonvention verlangt von seinen Mitgliedstaaten, Rassendiskriminierung beim Zugang zu Gaststätten, Restaurants und anderen Servicebetrieben zu verbieten und in diesem Bereich Gleichheit durch und vor dem Gesetz herzustellen. Die Analyse der Autorin zeigt, dass die Norm nicht den Erlass eines Antidiskriminierungsgesetzes, sondern Prävention sowie effektiven Rechtsschutz und Schadensersatz bei Zuwiderhandeln gegen das Verbot gebietet. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass das deutsche Recht diesem Anspruch grundsätzlich gerecht wird. Dennoch ist der ausreichenden rechtlichen Ausgestaltung bisher keine entsprechende praktische Anwendung gefolgt.
Contents
und Gang der Untersuchung.- 1. Teil: Die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus Artikel 5(f) RDK.- 1. Kapitel: Der Inhalt des Artikels 5 (f) RDK: Das Recht auf Zugang zu für die Öffentlichkeit vorgesehenen Orten und Dienstleistungen.- 2. Kapitel: Der Anwendungsbereich des Artikels 5 (f) RDK: Rassendiskriminierung i. S. d. Artikels 1 RDK.- 3. Kapitel: Die staatlichen Handlungspflichten.- 2. Teil: Die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland.- 4. Kapitel: Einwirkung der RDK in den innerstaatlichen Rechtsraum.- 5. Kapitel: Schutz vor Rassendiskriminierung im Grundgesetz.- 6. Kapitel: Gefahrenabwehrrecht.- Ergebnis und Zusammenfassung.- Summary: The Meaning of Article 5 (f) of the International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination under German Law.