Honorarpraxis für Architekten und Ingenieure, Textsammlung : HOAI 2002 - DIN 276:04-1981 - DIN 276:06-1993 - Honorarvorschläge (2002. x, 408 S. X, 408 S. 11 Abb. 240 mm)

Honorarpraxis für Architekten und Ingenieure, Textsammlung : HOAI 2002 - DIN 276:04-1981 - DIN 276:06-1993 - Honorarvorschläge (2002. x, 408 S. X, 408 S. 11 Abb. 240 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 言語 GER
  • 商品コード 9783528017446
  • DDC分類 624

Description


(Short description)

(Text)
von Prof. Dr. Rudolf Jochem Mit dem vorliegenden Werk ist dem Vieweg Verlag eine interessante Textsammlung gelungen, die eine wertvolle Hille bei der Gestaltung von Architekten- und Ingenieurvertragen darstellt. 1m Vordergrund der Textsammlung steht die Honorarordnung für Architekten-und Ingenieure (HOAI). Aufgrund des 9. Euroeinführungsgesetzes yom 10. November 2001 sind die Honorartafeln auf Eurowerte umgestellt. Mit Ausnahme von geringfügigen Anpassungen hat sich das Honorargefüge dadurch allerdings nicht verändert. Nach wie vor gelten wertmäßig die gleichen Honorare wie sie mit der 5. Verordnung am 21. 09. 1995 verabschiedet und am 01. 01. 1996 in Kraft getreten sind. Bei der HOAI handelt es sich um eine Rechtsverordnung, die als preisrechtliche Bestimmung ohne vertragsrechtlich in den Architekten- oder Ingenieurvertrag einbezogen zu sein, rechts verbindlich die Honorare als Mindest- und Höchstsatz regelt. Verordnet von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates basiert die HOAI auf dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur-und Architektenleistungen und legt verbindlich Mindest- und Höchstsätze fest. Die Mindestsatze können nur durch schriftliche Vereinbarungen im Ausnahmefall unterschritten werden. Die Höchstsatze dürfen nur bei aufSergew6hnlichen oder ungewöhnlich lange dauern den Leistungen durch schriftliche Vereinbarungen überschritten werden. 5011 das Honorar im Bereich von Mindest- und Höchstsatz vereinbart werden, so ist eine Honorarvereinbarung bei Auftragserteilung in 5chriftform erforderlich. Fehlt es hieran, so gilt der Mindestsatz der zutreffenden Honorarzone gemäß Par. 4 Abs. 4 HOAI als vereinbart. Par. 4 a HOAI lasst eine abweichende Honorarberechnung zu.
(Author portrait)
Der Herausgeber publiziert in verschiedenen Fachzeitschriften zu den Themen HOAI, DIN 276. In einer Publikation setzte er sich mit den Honorarabweichungen (1996-2002) nach dem 9. EURO-Einführungsgesetz vom 10.11.2001 (BGBl. I. S. 2994) auseinander.Der Herausgeber publiziert in verschiedenen Fachzeitschriften zu den Themen HOAI, DIN 276. In einer Publikation setzte er sich mit den Honorarabweichungen (1996-2002) nach dem 9. EURO-Einführungsgesetz vom 10.11.2001 (BGBl. I. S. 2994) auseinander.

Contents

I HOAI.- I Allgemeine Vorschriften.- II Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten.- III Zusätzliche Leistungen.- IV Gutachten und Wertermittlungen.- V Städtebauliche Leistungen.- VI Landschaftsplanerische Leistungen.- VII Leistungen bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen.- VII a Verkehrsplanerische Leistungen.- VIII Leistungen bei der Tragwerksplanung.- IX Leistungen bei der Technischen Ausrüstung.- X Leistungen für Thermische Bauphysik.- XI Leistungen für Schallschutz und Raumakustik.- XII Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau.- XIII Vermessungstechnische Leistungen.- XIV Schluß- und Überleitungsvorschriften.- II DIN 276:1981-4 Kosten von Hochbauten.- 1: Begriffe.- 2: Kostengliederung.- 3: Kostenermittlung.- III DIN 276:1993-6 Kosten im Hochbau.- IV Gegenüberstellung DIN 276:1981-4 und 1993-6.- 4.1 Kostengliederung DIN 276: 1981-4.- 4.2 Kostengliederung DIN 276: 1993-6.- 4.3 Übersetzungsschlüssel DIN 276: 1993-6 zu DIN 276: 1981-4.- V Honorarvorschläge.- 5.1 Leistungs- und Honorarvorschlag Projektsteuerung.- 5.2 HOAI-Tafelfortschreibung — AHO (§§ 56.1, 56.2, 65.1, 74.1).- 5.3 Erweiterte RifT-Honorartabellen.- 5.4 Neue erweiterte EURO-Honorartabellen basierend auf den Runderlass des Landes Nordrhein-Westfalen.- 5.5 Fortschreibungsvorschlag der Architektenkammer Baden-Württemberg zur Honorartabelle des § 17 HOAI — Freianlagen unter Einbeziehung des EURO.- 5.6 Vorschlag zur Honorarermittlung — SiGeKo (AHO).- 5.7 Vorschlag der Architektenkammer Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen zur Vergütung von SiGeKo-Leistungen.- 5.8 Honorarvorschlag der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen für die Honorierung der Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator.- 5.9 Orientierungshilfezum Vergütungsanspruch für Leistungen gemäß Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.- 5.10 Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf den Baustellen — Honorierung der Leistungen gemäß der Baustellenverordung.- 5.11 Honorarvorschlag des Bau-Atelier® zur Vergütung von Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutz.- 5.12 Städtebaulicher Entwurf als informelle Planung nach § 42 HOAI.- 5.13 Vermessungstechnische Leistungen bei der Errichtung, der Änderung und dem Abbruch baulicher Anlagen nach der LBO Baden-Württemberg und Empfehlungen zu ihrer Honorierung.- 5.14 Dorfentwicklungsplanung im Freistaat Thüringen.- VI Richtlinien zur Berechnung von Mietflächen.- 6.1 Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für Büroraum (MF-B).- 6.2 Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für Handelsraum (MF-H).