Die Expansion des Strafrechts : Kriminalpolitik in postindustriellen Gesellschaften (Juristische Abhandlungen Bd.41) (2003. VIII, 102 S. 23 cm)

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Die Expansion des Strafrechts : Kriminalpolitik in postindustriellen Gesellschaften (Juristische Abhandlungen Bd.41) (2003. VIII, 102 S. 23 cm)

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Description


(Text)
Das Strafrecht expandiert!
Die Vermehrung der Straftatbestände und die gleichzeitige Ausweitung der Zurechnungsstrukturen bringen unleugbar eine Flexibilisierung der Rechtsstaatlichkeit mit sich. Es würde aber zu kurz greifen, diesen Prozeß nur als Produkt populistischer Entgrenzung der Staatsmacht zu verstehen. Denn auch die gesellschaftlichen Vorstellungen über die Rolle des Strafrechts haben sich gewandelt. Damit verbunden sind gestiegene Erwartungen an das Strafrecht. Das beruht auf neuen Risiken in unseren heutigen Unsicherheitsgesellschaften und wird verstärkt durch schleichende Orientierungsverluste und eine steigende Mediendominanz. Das gesellschaftliche Bedürfnis nach Sicherheit richtet sich in besonderem Maße an das Strafrecht. Die in den Nationalstaaten zu beobachtende Dynamik der Strafrechtsexpansion wird durch die Prozesse der Globalisierung und der europäischen Integration multipliziert. Im Kampf gegen die "Kriminalität der Mächtigen" und sie schützende "Strafrechtsoasen" werden dabei immer weitere Kompromisse darüber, was als rechtsstaatliches Minimum zu gelten hat, in Kauf genommen. Die Expansion hat das Strafrecht unter Druck gesetzt und im Kern verändert; es gleicht immer mehr dem verwaltungsrechtlichen Risikomanagement.Die richtige Reaktion auf diese Metamorphose ist jedoch weder in der (unmöglichen) Rückkehr zum "guten alten, liberalen Strafrecht" noch in der Einführung eines Interventionsrechts zu sehen. Ausgehend von der These, daß die Unantastbarkeit der rechtlichen (auch strafrechtlichen) Garantien von Gewicht und Strenge der Rechtsfolgen abhängig ist, wird ein Strafrecht der "zwei Geschwindigkeiten" vorgeschlagen: radikale Restriktion des Strafrechts der Freiheitsstrafen und Akzeptanz flexibler Zurechnungskriterien bei anderen Strafrechtsfolgen.