Vom Schiedsmann zur Schiedskommission : Normdurchsetzung durch territoriale gesellschaftliche Gerichte in der DDR (Ius Commune, Sonderhefte Bd.145) (2002. XXIII, 507 S. 24,5 cm)

個数:

Vom Schiedsmann zur Schiedskommission : Normdurchsetzung durch territoriale gesellschaftliche Gerichte in der DDR (Ius Commune, Sonderhefte Bd.145) (2002. XXIII, 507 S. 24,5 cm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合、分割発送となる場合がございます。
    3. 美品のご指定は承りかねます。
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 商品コード 9783465031765

Description


(Text)
Die Abhandlung entstand im Rahmen des Forschungsprojektes "Normdurchsetzung in osteuropäischen Nachkriegsgesellschaften", in dessen Verlauf die verschiedenartigsten Formen der "gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit" in Polen, Ungarn, der Tschechoslowakei und der DDR untersucht worden sind. Für die DDR betraf der Forschungsschwerpunkt zwei Institutionen, die seit 1953 auf betrieblicher Ebene entstandenen Konfliktkommissionen und die seit 1963 vorwiegend in den Wohngebieten tätigen Schiedskommissionen. In den Regelungen zu den Schiedskommissionen wurden auf bemerkenswerte Weise Rechtsfiguren aus dem traditionellen Sühneverfahren (preußische Schiedsmänner und sächsische Friedensrichter) mit Vorbildern aus anderen Staaten des "sozialistischen Rechtskreises" vernetzt. Pate standen die sowjetische Kameradschaftsgerichtsbarkeit ebenso wie die tschechoslowakische Volksgerichtsbarkeit.
Die ersten drei Kapitel der Arbeit sind der Tätigkeit der Schiedspersonen (Sühnestellen), der Durchführung eine s Pilotprojektes zu den Schiedskommissionen sowie ihrer vierjährigen Einführungsphase gewidmet. Im Kontext der Strafrechtsreform von 1968 wurden die "gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege" zu "gesellschaftlichen Gerichten" erhoben und in das Gerichtssystem der DDR integriert. Vor allem auf dem Gebiet des Straf- und Ordnungsrechtes sind die Rechte der gesellschaftlichen Gerichte bis 1989 mehrfach erweitert worden. Ihre Einordnung in den Kontext der Institutionen zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit war mit einem spürbaren Rückgang der Inanspruchnahme durch die Bevölkerung verbunden. Obwohl in Teilbereichen als reformbedürftig angesehen, stand die Existenz der gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit nach der politischen Wende 1989 nicht zur Disposition. Mit Blick auf den herannahenden Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes wurde deutlich, dass die Institutionen der gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit mit dem verfassungsrech htlichen Rahmen der Bundesrepublik Deutschland nicht kompatibel sein würden. Vielfach bereits in Auflösung begriffen, endeten die Schiedskommissionen formell zeitgleich mit der DDR. Mit den Schiedsstellen in den Städten und Gemeinden der neuen Bundesländer haben sie als Institution der vorgerichtlichen Streitbeilegung einen partiellen Funktionsnachfolger gefunden.