Band 4: Baden und Württemberg : Repertorium der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit. Herausgegeben von Karl Härter und Michael Stolleis (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 139) (1., Aufl. 2001. VIII, 1066 S. 24 cm)

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Band 4: Baden und Württemberg : Repertorium der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit. Herausgegeben von Karl Härter und Michael Stolleis (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 139) (1., Aufl. 2001. VIII, 1066 S. 24 cm)

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Description


(Short description)
Seit dem 15. Jahrhundert wurden in allen Territorien des Heiligen Römischen Reiches von den Landesherren und Obrigkeiten in großer Zahl Gesetze erlassen, die unter Berufung auf das Konzept der "guten Policey" die Ordnung des Gemeinwesens herstellen oder erhalten sollten. Diese Policeyordnungen griffen regulierend und normierend in nahezu alle Bereiche der frühneuzeitlichen Ständegesellschaft und des frühmodernen Staates ein. Die große Vielfalt der Policeynormen wird durch ein auf mehrere Bände angelegtes nach Territorien aufgegliedertes Repertorium exemplarisch erschlossen. Im vierten Band ist die Policeygesetzgebung der beiden bedeutendsten weltlichen Territorien im Südwesten des alten Reichs mit über 8.300 Gesetzen verzeichnet.

(Text)
Seit dem 15. Jahrhundert wurden in allen Territorien des Heiligen Römischen Reiches von den Landesherren und Obrigkeiten in großer Zahl Gesetze und Gebote erlassen, die unter Berufung auf das Konzept der "guten Policey" die Ordnung des Gemeinwesens erhalten oder (wieder)herstellen sollten. Die in großer Zahl erlassenen Policeyordnungen, -edikte und -mandate griffen regulierend und normierend in nahezu alle Bereiche der frühneuzeitlichen Ständegesellschaft und des frühmodernen Staates ein. Das Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte erschließt die große Vielfalt dieser Policeynormen durch ein nach Territorien gegliedertes Repertorium.Im vierten Band ist die Policeygesetzgebung der beiden bedeutendsten weltlichen Territorien im Südwesten des alten Reichs verzeichnet. Es handelt sich um zwei Territorien mit einer ganz unterschiedlichen, ja gegensätzlichen Entwicklung in der Verfassungsstruktur: In den beiden badischen Markgrafschaften verschwindet das ständische Elementnach dem Dreißigjährigen Krieg weitgehend von der politischen Bildfläche, während es in Württemberg zu einem gewichtigen Gegenpol des Fürsten heranwächst. Auch dieser Band enthält wieder ein detailliertes Sachregister, das die Regelungsgegenstände der insgesamt rund 8300 Gesetze systematisch und alphabetisch erschließt. Vor allem die Dokumentation der badischen Policeygesetzgebung beruht dabei zum ganz überwiegenden Teil auf der Auswertung archivalischer Quellen.
(Author portrait)
Achim Landwehr, geb. 1968, Studium der Geschichte, Germanistik und Rechtsgeschichte, Mitarbeit am Forschungsprojekt zum Repertorium der Policeyordnungen in der Frühen Neuzeit, 1998 Promotion. Er lehrt am Historischen Seminar der Universität Düsseldorf.