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Heilmittelwerbung bedeutet Werberestriktionen. Dabei sind die Rechtsvorschriften kaum überschaubar und auch nur schwer verständlich. Hier schafft dieser Kommentar in klarer und verständlicher Sprache Abhilfe. Prof. Dr. Gerhard Ring ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht an der TU Bergakademie Freiberg und geschäftsführender Direktor des Institutes für Europäisches Wirtschafts- und Umweltrecht.