Unternehmerverantwortung im Bergbau. : Am Beispiel der Wasserhaltung. (Schriften zum Öffentlichen Recht 934) (2003. 140 S. 233 mm)

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Unternehmerverantwortung im Bergbau. : Am Beispiel der Wasserhaltung. (Schriften zum Öffentlichen Recht 934) (2003. 140 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428113088

Description


(Text)
Bergbau kann für die Umgebung erhebliche Folgewirkungen haben. Das gilt auch noch nach seiner Einstellung. Ein besonders schwerwiegendes Problem bildet die Wasserhaltung. Wie lange und in welchem Umkreis haften insoweit Bergbauunternehmen und müssen Anwohnern etwaige Schäden ersetzen? Diese Frage hat nicht nur eine zivilrechtliche, sondern auch und vor allem eine öffentlich-rechtliche Dimension an der Schnittstelle zwischen Berg-, Wasser- und allgemeinem Ordnungsrecht. Die sich daraus ergebenden Anforderungen wirken auf das zivile Haftungsrecht zurück. Das Bergrecht steht dabei für eine besonders enge Verflechtung.

Die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit von Bergbauunternehmen umfasst sowohl nach Berg- als auch nach allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht Gefährdungen aus den Spätfolgen des Bergbaus. Dazu gehören auch Gefährdungen aus einem Anstieg des Wasserpegels nach Beendigung der Wasserhaltung, die sich in Form eines Eindringens von Feuchtigkeit in Wände und Keller niederschlagen. Das folgt aus den im Einzelnen untersuchten Zulassungsvoraussetzungen für Betriebspläne, naturschutzrechtlichen Wertungen und wasserrechtlichen Aussagen gerade auch nach dem neuen WHG. Die Kausalität zwischen früheren bergbaulichen Vorgängen und heutigen Beeinträchtigungen nach Einstellung der Wasserhaltung ergibt sich sowohl aus den vom BVerwG v.a. im Rammelsberg-Urteil aufgestellten Grundsätzen als auch bei einer wertenden Betrachtung nach Pflichtwidrigkeit und Risikosphäre. Besondere Schwierigkeiten bereitet eine hinzutretende Bautätigkeit. Eine Legalisierungswirkung bergbaulicher und erst recht wasserrechtlicher Genehmigungen bezieht sich jedenfalls nicht auf eintretende Spätfolgen.

Nach dem so definierten Pflichtenkreis des Bergbauunternehmers richten sich zivilrechtliche Ansprüche aus Bergschadensrecht sowie aus 823 Abs. 1 BGB infolge der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Der Verfasser schließt seine Untersuchung mit allgemeinen verwaltungsrechtlichen Entschädigungsansprüchen.
(Table of content)
Inhaltsübersicht: Einführung -
1: Bergschadens- und Ordnungsrecht: Echte Gefährdungshaftung - Notwendiger Kausalzusammenhang - Öffentlich-rechtliche Pflichten und zivilrechtliche Haftung -
2: Betriebsplanpflichten zur Schadensvermeidung: Betriebsplanverfahren und Schadensvermeidung - Besonderheiten des Abschlussbetriebsplanes - Klassische Zulassungsvoraussetzungen für Betriebspläne - Eigentümerbelange und kommunale Planungshoheit - Verlängerung der Unternehmerpflichten durch spätere behördliche Anordnungen - Weitere behördliche Entscheidungen - Planfeststellungsbeschluss - Wasserrechtliche Anforderungen -
3: Pflichtenwechsel mit der Stilllegung: Akzessorietät der Bergaufsicht? - Geändertes Rechtsregime nach dem Ende der Bergaufsicht - Pflichten nach der Stilllegung -
4: Kausalitätsfragen: Berg- und Ordnungsrecht: parallele Problematik - Theorie der unmittelbaren Verursachung - Störerbestimmung nach Pflichtwidrigkeit und Risikosphäre - Überschreitung der Gefahrenschwelle durch Bergbautreibende - Zu Gefahren durch Beendigung der Wasserhaltung - Verdrängende Kausalität? -
5: Konsequenzen früherer Genehmigungen: Ansatz für eine Haftungsfreistellung - Allgemeine Problematik von Legalisierungswirkungen - Sonderstellung bergrechtlicher Betriebsplanzulassungen - Begrenzte Reichweite bergrechtlicher Betriebsplanzulassungen - Relevanz wasserrechtlicher Berechtigung - Haftungsausschluss wegen behördlicher Duldung bzw. Nachlässigkeit? -
6: Folgen für Haftungsansprüche: Öffentlich-rechtliche Grundlagen - Haftung für Bergschäden - Allgemeine zivilrechtliche Haftung - Geldausgleich nach Verwaltungsverfahrensrecht -
7: Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis