Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Arzneimittelgesetz (Beck'sche Kurzkommentare Bd.37) (5., neubearb. Aufl. 2001. XXVI, 1959 S.)

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Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Arzneimittelgesetz (Beck'sche Kurzkommentare Bd.37) (5., neubearb. Aufl. 2001. XXVI, 1959 S.)

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  • ページ数 2,000 S.
  • 商品コード 9783406463112

Description


(Text)
In seiner 5. Auflage erfüllt dieses Standardwerk zum Betäubungsmittelrecht wieder alle Bedürfnisse des mit der Materie befaßten Praktikers. Der "Körner" ist der umfasssende Kommentar, der- neben den bewährten und aktuellen Erläuterungen der Vorschriften des BtMG und AMG die Bestimmungen des 3. Betäubungsmittel-Änderungsgesetzes vom 28.3.2000 betreffend die Einrichtung von Konsumräumen und die Metadon-Substitution umfassend erläutert- ausführliche Kommentierungen zum verbotenen Umgang von Dopingmitteln im Leistungssport enthält- auch den verbotenen Umgang mit Betäubungsmittelgrundstoffen, Designerdrogen und Giften beschreibt- sich eingehend mit allen Arten von Geldwäschedelikten aus dem Drogenbereich befaßt und- auch u. a. den Handel mit Rauschgiftpflanzen erläutert. Über die Kommentierung des Betäubungsmittelgesetzes hinaus enthält die Neuauflage eine wiederum erweiterte Erläuterung der Strafbestimmungen des Arzneimittelgesetzes. Ausführliche Gliederungen, Register und Literaturverz eichnisse, ein ausführlicher Anhang über die Drogenszene und Therapie sowie der Abdruck aller praxis-relevanten nationalen und internationalen Rechtsquellen erhöhen den Praxisnutzen des Werkes. Oberstaatsanwalt Dr. Körner hat sich durch zahlreiche Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Betäubungsmittelrechts einen Namen gemacht. Er leitet die hessische Zentralstelle für die Bekämpfung der Betäubungsmittel-kriminalität (ZfB) und wird als BtM-Experte im In- und Ausland geschätzt. Wegen seiner engagierten, gut lesbaren und anschaulichen Darstellungsweise nehmen auch die Medien auf seine zahlreichen Publikationen immer wieder in Berichten, Reportagen und Zeitungsartikeln Bezug. Für Strafrichter, Staatsanwälte, Kriminalbeamte, Strafverteidiger, Bewährungshelfer, Mitarbeiter im Strafvollzug, therapeutische Einrichtungen und Beratungsstellen, Sozialbehörden, Ärzte, Apotheker.