Schadensersatz (Handbuch des Schuldrechts Bd.1) (3., neubearb. Aufl. 2003. XXXIII, 826 S. 23,5 cm)

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Schadensersatz (Handbuch des Schuldrechts Bd.1) (3., neubearb. Aufl. 2003. XXXIII, 826 S. 23,5 cm)

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  • ページ数 770 S.
  • 商品コード 9783161479847

Description


(Text)
Wie das gesamte "Handbuch des Schuldrechts" ist auch dieser Band über das Schadensrecht gleichermaßen für Theorie und Praxis bestimmt. Er enthält eine Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsliteratur und bietet einen detaillierten Überblick über die höchstrichterliche Rechtsprechung und über die z.T. uneinheitliche Rechtsprechung der Instanzgerichte.
Die seit der zweiten Auflage (1990) eingetretene Rechtsentwicklung erforderte eine eingehende Neubearbeitung. Diese beruht auf den Wandlungen in der Rechtsprechung, auf der seit 1990 erschienenen, stark angeschwollenen Rechtsliteratur und vor allem auf den inzwischen in Kraft getretenen Reformgesetzen, insbesondere dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, dem Zweiten Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften und einigen für den Schadensregreß bedeutsamen Neuerungen im Sozialversicherungsrecht. Von diesen Entwicklungen sind sämtliche Teilgebiete des Schadensrechts betroffen, in besonderem Maße das Arzt-und Produkthaftungsrecht, das Recht des Kraftfahrzeugverkehrs, Regreßprobleme und der Ersatz für immaterielle Schäden.
Aus Rezensionen zur 2. Auflage:
"In der von Gernhuber herausgegebenen vorzüglichen Reihe 'Handbuch des Schuldrechts in Einzeldarstellungen' ist mit dem Buch von Lange zum Recht des Schadensersatzes in 2. Auflage ein Werk (...) erschienen, das seinesgleichen an wissenschaftlich vertiefender und zugleich rechtspraktisch zuverlässiger, im Detail unterrichtender Darstellung der Rechtsprobleme bei der Abwehr von Schadensfällen sucht. (...) Aber nicht nur hier vermag Lange leicht lesbar und verständlich, nahezu glanzvoll, nicht nur die Suche nach den Argumenten, sondern zugleich nach den - wesentlichen - Präjudizien zum Ziel zu führen. Für die Schadensbearbeitung ist sein (...) Handbuch ein in allen Zweifelsfragen sehr nützlicher, für die Rechtsprechung gewiß ein unverzichtbarer Ratgeber."
Roland Rixecker in Gemeinsames Ministerialblatt Saarland Nr. 1 (1991) S. 24