Abgeordnetengesetz, Kommentar : Des Bundes - unter Einschluß des Europaabgeordnetengesetzes und der Abgeordnetengesetze der Länder (De Gruyter Recht) (2001. XLI, 570 S. 230 mm)

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Abgeordnetengesetz, Kommentar : Des Bundes - unter Einschluß des Europaabgeordnetengesetzes und der Abgeordnetengesetze der Länder (De Gruyter Recht) (2001. XLI, 570 S. 230 mm)

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  • 製本 Hardcover:ハードカバー版/ページ数 700 S.
  • 商品コード 9783110157260

Description


(Text)

Die Kommentierung erläutert umfassend und aktuell das gesamte Statusrecht des Bundes- und Landtagsabgeordneten sowie der in Deutschland gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Systematische Grundlage ist das Abgeordnetengesetz des Bundes, dem das Landesrecht vielfach noch entspricht. Das Europaabgeordnetengesetz und die Abgeordnetengesetze der Länder sind synoptisch gegenübergestellt und werden jeweils dann eingehender betrachtet, wenn Abweichungen dies nahe legen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Recht der Fraktionen, soweit es seine Grundlage in den Abgeordnetengesetzen oder - wie bei einigen Bundesländern der Fall - in besonderen Fraktionsgesetzen hat. Damit werden zwei zentrale Bereiche der staatlichen Politikfinanzierung erstmals im Zusammenhang analysiert.

Das Für und Wider der bestehenden Regelungen und alternativer Modelle wird in klar formulierter Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Literatur diskutiert, wobei die Parlamentspraxis bei der Betrachtung stets im Vordergrund steht. Das Werk leistet so nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion über das Statusrecht der Abgeordneten und der Fraktionen - insbesondere ihrer finanziellen Ausstattung - sondern führt auch wieder zusammen, was sich in der Gesetzgebung und Parlamentspraxis in Bund und Ländern teilweise auseinander entwickelt hat.

Der Kommentar richtet sich an Abgeordnete der deutschen Parlamente, Europaabgeordnete sowie an alle Interessenten in Wissenschaft, Praxis und Politik, die mit den hier angesprochenen statusrechtlichen Fragen befasst sind.

(Author portrait)

Die Autoren sind langjährige Angehörige von Parlaments- bzw. Fraktionsverwaltungen.