独英の刑法における故意と有責性<br>Vorsatz und Schuld : Subjektive Täterelemente im deutschen und englischen Strafrecht. Habilitationsschrift (2008. XXI, 532 S. 237 mm)

個数:
  • ポイントキャンペーン

独英の刑法における故意と有責性
Vorsatz und Schuld : Subjektive Täterelemente im deutschen und englischen Strafrecht. Habilitationsschrift (2008. XXI, 532 S. 237 mm)

  • ウェブストア価格 ¥33,066(本体¥30,060)
  • MOHR SIEBECK(2008発売)
  • 外貨定価 EUR 144.00
  • ゴールデンウィーク ポイント2倍キャンペーン対象商品(5/6まで)
  • ポイント 600pt
  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合、分割発送となる場合がございます。
    3. 美品のご指定は承りかねます。
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • ページ数 570 S.
  • 商品コード 9783161492945

Full Description

Vorsatz und Schuld sind elementare Begriffe des Strafrechts, die von einem erheblichen gesellschaftlichen Vorverständnis geprägt sind. Als wesentlicher Teil der jeweiligen Rechtskultur unterscheiden sich sowohl das soziale Vorverständnis wie die professionelle Verwendung der Begriffe Vorsatz und Schuld in den verschiedenen Rechtssystemen erheblich. Christoph Safferling greift das deutsche und englische Strafrechtssystem heraus und untersucht diese hinsichtlich der subjektiven Täterelemente. Strafrechtstheorie und Philosophie im 19. und 20. Jahrhundert verursachten teilweise dramatische Umorientierungen im Verständnis von Vorsatz und Schuld, beispielsweise durch die Versubjektivierung des Unrechtsbegriffs, die durch die finale Handlungslehre ausgelöst wurde. Diese Entwicklungen wurden jedoch in der terminologischen Verwendung der Begriffe nicht konsequent umgesetzt, was sich besonders an großen Unsicherheiten in der Irrtumslehre zeigt. Die Begriffsverwendung im englischen Strafrecht wirkt dagegen undifferenziert und kaum auf Systematisierung ausgerichtet. Die starke Einzelfallbeziehung führt zu teilweise schwer handhabbaren Parametern und undurchsichtigen Differenzierungen in bezug auf die subjektiven Voraussetzungen der Straftat. Beim Vergleich hinsichtlich der Fragen Vorsatz und Schuld zeigt der Autor eine unterschiedliche Ausgeprägtheit der systematischen Durchdringung beider Strafrechtsordnungen und ein teilweise sehr unterschiedliches Verständnis von Strafbedürfnis.